Allgemeine Informationen der Kanzlei

Ein rechtlicher Streit kann für Mandanten oft eine herausfordernde und emotionale Situation sein. Damit Sie während des gesamten Verfahrens gut informiert und rechtlich abgesichert sind, übernimmt die Kanzlei Roscher alle erforderlichen Schritte ohne zusätzliche Aufforderung.

Als Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung stelle ich sicher, dass Ihre Interessen professionell vertreten werden.

Um eine transparente Kommunikation zu gewährleisten, erhalten Sie regelmäßig Kopien der wichtigsten Schriftstücke. So sind Sie jederzeit über den aktuellen Stand Ihres Falls informiert.

Mein Ziel ist es, Ihnen nicht nur eine fachlich fundierte Beratung zu bieten, sondern auch dafür zu sorgen, dass Sie sich während des gesamten Prozesses gut betreut fühlen.

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt

Wann können Sie mich am besten erreichen?

Dauer und der Ablauf eines Gerichtsverfahrens

Welche Kosten entstehen bei einem Rechtsanwalt?
„Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft beschwerlich.“ (Wilhelm Busch)

Die Kosten für eine juristische Vertretung richten sich in der Regel nach dem Wert des Streitgegenstands und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In bestimmten Fällen kann das RVG den tatsächlichen Arbeitsaufwand eines Rechtsanwalts nicht vollständig abdecken.

  • Falls das RVG nicht ausreicht, wird ein Stundenhonorar vereinbart. Dieses liegt aktuell bei 300 €/Std. (abhängig vom Schwierigkeitsgrad und Haftungsumfang).
  • Laut § 9 RVG ist in vielen Fällen ein Vorschuss auf die zu erwartenden Gesamtkosten zu leisten.

Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, kann ich in vielen Fällen direkt mit der Versicherung abrechnen. Eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung muss jedoch vom Mandanten selbst übernommen werden. Ich kläre Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten und Abrechnungsmöglichkeiten auf.

Warum eine frühzeitige Abstimmung mit Ihrem Rechtsanwalt wichtig ist?

Für den Erfolg einer rechtlichen Auseinandersetzung ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt essenziell. Falls ich Sie um zusätzliche Unterlagen oder eine Terminvereinbarung bitte, sollten Sie schnellstmöglich reagieren.

Ich unterstütze Sie in allen Phasen Ihres Falls, stehe Ihnen für Fragen zur Verfügung und sorge dafür, dass alle Fristen eingehalten werden. Mein Ziel ist es, eine effektive und professionelle Lösung für Ihr Anliegen zu finden.

Häufig gestellte Fragen zum Testament
Wie schreibe ich ein Testament?
Ein notarielles Testament bietet maximale Rechtssicherheit, ist aber kostenpflichtig (Gebühr nach Vermögen). Ein privates Testament ist kostenlos, muss handschriftlich mit Datum, Ort, Namen und Unterschrift verfasst werden und kann bei unklarer Formulierung ungültig werden.
Was bedeutet "eigenhändig" beim Testament?
„Eigenhändig“ bedeutet, dass das Testament persönlich und handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterschrieben werden muss. Wer nicht mehr in der Lage ist zu schreiben, kann kein eigenhändiges Testament errichten. Diese Form ist jedoch auch ohne Notar gültig – vorausgesetzt, alle gesetzlichen Formvorgaben werden eingehalten.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen wenigstens 50 % ihres gesetzlichen Erbteils – selbst bei Enterbung. Zur Berechnung wird diese Pflichtteilsquote mit dem gesamten Nachlasswert (Vermögen abzüglich Schulden sowie berücksichtigter Schenkungen und Verträge) multipliziert. Ist der zugeteilte Erbanteil niedriger, kann der Pflichtteil eingefordert werden.
Was ist ein Testamentsvollstrecker?
Ein Testamentsvollstrecker setzt den Willen des Erblassers um und verwaltet den Nachlass – insbesondere bei Erbstreitigkeiten. Er erstellt ein Nachlassverzeichnis, haftet für seine Aufgaben und unterliegt der Kontrolle durch die Erben.
Kann ein Testament widerrufen werden?
Ein Testament kann jederzeit – und ohne Zustimmung Dritter – widerrufen werden, solange der Erblasser lebt. Dies kann durch bewusste Vernichtung oder durch ein neues Testament geschehen, das das vorherige ersetzt oder ergänzt.
Formulare und Vollmachten