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Datenschutz der Rechtsanwaltskanzlei Markus Roscher

Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Braunschweig – Fachanwalt für Erbrecht

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Rechtsanwalt Markus Roscher
Rosenstraße 21 A
38102 Braunschweig

Telefon: 0531 / 88631545
Telefax: 0531 / 88636423
E-Mail: anwalt@rechtsanwalt-roscher.de

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USt.-IdNr.: DE269260920

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Hinweis gem. § 6 Teledienstgesetz: Markus Roscher ist als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin (Littenstraße 9, 10179 Berlin). Aufgrund zusätzlicher anwaltlicher Qualifikationen ist Rechtsanwalt Roscher berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ zu führen. 

Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vom 05.05.2004 (BGBl. I, S. 717), Berufsordnung für Rechtsanwälte vom 01.11.2001, Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Union vom 28.11.1998, Fachanwaltsordnung vom 27.05.1999, jeweils in der gültigen Fassung. Hinsichtlich des Inhalts der Normen verweisen wir auf die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de und auf deren Rubrik „Angaben gem. § 6 TDG“.

Rechtsanwalt Roscher unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei der R+V Versicherung, Taunusstraße 1, 65183 Wiesbaden, mit einer Deckungssumme von 1 Mio. Euro. 
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Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Braunschweig.

Häufig gestellte Fragen

Rechtsanwalt Markus Roscher ist Fachanwalt für Erbrecht mit über 30 Jahren Erfahrung. Die Kanzlei in Braunschweig bietet umfassende Beratung und Vertretung in folgenden Bereichen

  • Testamentserstellung und Nachlassplanung
  • Pflichtteilsrecht und Erbauseinandersetzungen
  • Steueroptimierte Nachfolgegestaltung
  • Testamentsvollstreckung
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Internationale Erbfälle

Ziel ist es, rechtssichere und individuell zugeschnittene Lösungen zu entwickeln, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden und steuerliche Vorteile zu nutzen.

Ein Fachanwalt für Erbrecht unterstützt Sie dabei, Ihren Nachlass rechtssicher zu gestalten, Streitigkeiten zu vermeiden und Ihre Wünsche klar zu formulieren – sei es durch ein Testament, eine Erbregelung oder im Rahmen einer vorsorglichen Nachfolgeplanung. Auch bei bestehenden Erbfällen oder Konflikten unter Erben steht Ihnen die Kanzlei beratend und vertretend zur Seite.

Eine rechtliche Beratung ist besonders sinnvoll, wenn:

  • Sie ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht aufsetzen möchten,
  • es in einer Erbengemeinschaft zu Unstimmigkeiten kommt,
  • Sie Fragen zum Pflichtteil haben oder
  • ein Erbfall mit internationalem Bezug vorliegt.

Sie können einen Termin telefonisch unter 0531/36259995 oder per E-Mail an anwalt@rechtsanwalt-roscher.devereinbaren. Die Kanzlei befindet sich in der Rosenstraße 21 A, 38102 Braunschweig.