Mit 30 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt in Braunschweig und seit vielen Jahren auch als Fachanwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen mit fundiertem Fachwissen und individueller Beratung zur Seite. In meiner Kanzlei in Braunschweig biete ich Ihnen kompetente Unterstützung in allen Bereichen des Erbrechts, von Testamentserstellung und Erbauseinandersetzungen bis hin zu Pflichtteilsansprüchen und Erbschaftssteuerfragen.
Als Mitglied des Braunschweiger Anwaltsvereins sowie der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein sowie Kommentator für das Erbrecht im BGB-Online-Kommentar von Dr. von Goeler bin ich stets über die aktuelle Rechtsprechung informiert.
Mein Ziel: Ihre Anliegen effizient und individuell zu lösen – mit maßgeschneiderten Strategien und transparenter Beratung.
Testament & Nachlassplanung
Ein rechtssicheres Testament stellt sicher, dass Ihr letzter Wille klar formuliert und juristisch einwandfrei umgesetztwird. Ich berate Sie zur Testamentserstellung, Erbfolgeregelungen und zur vorweggenommenen Erbfolge, um steuerliche Vorteile zu nutzen und Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
Pflichtteil & Erbauseinandersetzung
Nach einem Erbfall kommt es oft zu Streitigkeiten um den Pflichtteil oder zu Uneinigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft. Als Rechtsanwalt in Braunschweig helfe ich Ihnen dabei, Ihre Pflichtteilsansprüche durchzusetzen und eine faire Erbauseinandersetzung zu erreichen.
Erbschaftssteuer & steueroptimierte Nachlassplanung
Erbschaften unterliegen der Erbschaftssteuer, die sich nach Verwandtschaftsgrad und Nachlasshöhe richtet. Eine frühzeitige steuerliche Nachlassplanung kann dabei helfen, Freibeträge optimal zu nutzen und Steuerbelastungen zu minimieren.
Die Rechtsanwaltskanzlei Roscher richtet sich ganz nach Ihren Bedürfnissen aus. Dazu gehört eine vollumfängliche Beratung und die beste und effektivste Lösung Ihrer rechtlichen Streitigkeit.
Eine rechtliche Angelegenheit klären zu lassen, stellt oftmals eine Belastung auf vielen Ebenen dar. Wir stehen an Ihrer Seite und bereiten Sie inhaltlich und emotional auf die weiteren Schritte und Termine vor.
Wir streben eine schnelle und gute Lösung Ihrer rechtlichen Probleme an. Hier greifen wir auf ein umfangreiches Netzwerk an Partnerschaften und Kooperationen zurück.
Ein Testament kann über zwei unterschiedliche Varianten aufgesetzt werden. Dabei gibt es zum einen das private Testament und zum anderen das notarielle Testament.
Ein notarielles Testament verfassen Sie zusammen mit einem Notar. Dabei kommen zwar zunächst Kosten auf Sie zu, jedoch richten sich diese in der Regel nach der Höhe Ihres Vermögens.
Ein privates Testament muss handschriftlich aufgesetzt werden. Dabei muss das Datum und der Ort, der volle Namen und die eigene Unterschrift enthalten sein. zu beachten ist, dass die Angaben klar und detailliert verfasst sind.
Falls Ihre Angaben nicht ausführlich genug formuliert worden sind, versucht das Nachlassgericht herauszufinden, was bei der Angabe gemeint war. Im schlimmsten Fall könnte das Testament somit für ungültig erklärt werden. Zunächst ist ein handschriftliches Testament kostenfrei.
Mit eigenhändig ist bei einem Testament gemeint, das es von dem Erblasser mit der eigenen Hand, also eigenhändig verfasst und am Ende von diesem unterschrieben wird.
Sollte jemand nicht mehr schreiben können, ist es für diese Person nicht möglich, ein eigenhändiges Testament aufzusetzen.
Das interessante für viele ist, dass diese Form von Testament auch ohne Notar gültig ist, insofern es bestimmte Form- und Inhaltsvorschriften beinhaltet.
Der Pflichtteil ist eine gesetzlich geregelte Mindestbeteiligung am Nachlass eines Erblassers. Dazu gehören sowohl enterbte Personen wie auch nicht ausreichend bedachte Verwandte. Sollte dabei das zugesprochene Erbe geringer ausfallen als es der gesetzliche Pflichtteil vorsieht, kann dieser von pflichtteilsberechtigten Verwandten eingefordert werden.
Für die exakte Höhe des Pflichtteils müssen dann 2 Faktoren berücksichtigt werden. Dazu gehört zum einen die Pflichtteilsquote und zum anderen der Nachlasswert. Die Pflichtteilsquote berechnet sich dabei aus der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Für die Berechnung des Nachlasswerts werden dann alle Aktiva, Passiva, Schenkungen und Verträge des Erblassers berücksichtigt. Bei einer Bestandsaufnahme müssen diese aufgelistet und deren Wert ermittelt werden. Ist im Anschluss der Umfang des Nachlasses bekannt, kann der genaue Nachlasswert berechnet werden.
Ein Testamentsvollstrecker ist sowohl der Willensvertreter des Erblassers, wie auch der Treuhänder der Erben.
Er bekommt die Aufgabe, das Vermögen des Erblassers zu verwalten. Dies kann in dem Fall sinnvoll sein, wenn im Vorfeld bereits ersichtlich ist, das sich die Erben in einem Erbfall nicht einigen können. Außerdem soll die Anordnung eines Testamentsvollstreckers auch dem Schutz der Erben dienen.
Durch diese Aufgaben besitzt er eine Vielzahl von Verpflichtungen und Haftungsrisiken, was auch einen erheblichen Zeitaufwand mit sich bringt.
Kontrolliert wird der Testamentsvollstrecker durch die Erben. Er muss unverzüglich ein Nachlassverzeichnis erstellen, wodurch die Erben die Verwaltung des Nachlasses verfolgen können.
Grundsätzlich unterliegt jedes Erbe der Erbschaftssteuer, allerdings gibt es Freibeträge, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Nachlasses richten.
Nur der Betrag, der über diesen Freibetrag hinausgeht, muss versteuert werden. Auch die Steuerklasse des Erben spielt eine Rolle, da es insgesamt drei Steuerklassen gibt. Ihr Rechtsanwalt in Braunschweig unterstützt Sie dabei, die steuerlichen Auswirkungen zu verstehen und eine optimale Nachlassplanung zu gestalten, um die Steuerlast zu minimieren.
Eltern können durch eine sogenannte Vormundbestimmung oder letztwilligen Sorgeverfügung einen Vormund für die minderjährigen Kinder bestimmen oder gegebenenfalls auch ausschließen. Wenn dies vor dem Versterben festgelegt wurde, muss das Familiengericht die Entscheidung der Eltern anerkennen. Dabei entscheiden die Eltern auch, wie der Vormund die Kinder und deren ererbtes Vermögen zu behandeln hat.
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