Seit über 30 Jahren bin ich als Rechtsanwalt in Braunschweig tätig. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meiner Qualifikation als Fachanwalt für Erbrecht unterstütze ich Sie in meiner Kanzlei in Braunschweig mit fundiertem Fachwissen und individueller Betreuung. Ich stehe Ihnen zuverlässig bei allen erbrechtlichen Fragestellungen zur Seite – ob bei der Erstellung eines Testaments, bei Pflichtteilsansprüchen, bei Erbauseinandersetzungen oder bei der steuerlichen Planung des Nachlasses.
Als Mitglied des Braunschweiger Anwaltsvereins, der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein sowie als Kommentator für das Erbrecht im BGB-Online-Kommentar von Dr. von Goeler bin ich stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.
Mein Ziel: Ihre Anliegen individuell und effizient zu bearbeiten – mit klarer Strategie und transparenter Beratung.
Testament & Nachlassplanung
Ein rechtssicheres Testament sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille eindeutig und juristisch einwandfrei umgesetzt wird. Ich berate Sie umfassend zur Testamentserstellung, zur Regelung der Erbfolge sowie zur vorweggenommenen Erbfolge. So lassen sich steuerliche Vorteile optimal nutzen und Konflikte im Erbfall vermeiden.
Pflichtteil & Erbauseinandersetzung
Erbstreitigkeiten sind oft von emotionalen Belastungen geprägt – besonders bei Konflikten bezüglich des Pflichtteils oder innerhalb der Erbengemeinschaft. Als erfahrener Rechtsanwalt in Braunschweig stehe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite und setze mich für eine gerechte sowie einvernehmliche Lösung ein.
Erbschaftssteuer & steueroptimierte Nachlassplanung
Erbschaften unterliegen der Erbschaftssteuer, deren Höhe sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis und dem Nachlasswert richtet. Eine frühzeitige, strategische Planung des Nachlasses ermöglicht es, Freibeträge bestmöglich auszuschöpfen und steuerliche Belastungen zu reduzieren.
Die Kanzlei Roscher richtet sich konsequent nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Beratung und entwickeln für Ihre rechtliche Fragestellung die effizienteste Lösung.
Juristische Konflikte sind oft mit persönlichen Belastungen verbunden. Wir begleiten Sie fachlich und emotional durch den gesamten Prozess und bereiten Sie optimal auf die nächsten Schritte und Termine vor.
Wir setzen auf eine zielgerichtete, zeitnahe Lösung Ihrer rechtlichen Anliegen. Dabei greifen wir auf ein etabliertes Netzwerk an Partnern und Kooperationspartnern zurück.
Ein Testament kann entweder privat oder notariell aufgesetzt werden. Beim notariellen Testament erstellen Sie gemeinsam mit einem Notar das Dokument. Zwar entstehen hier Kosten, diese richten sich jedoch nach der Höhe Ihres Vermögens.
Das private Testament muss vollständig handschriftlich verfasst werden – mit Datum, Ort, vollständigem Namen und Unterschrift. Die Angaben sollten klar und eindeutig formuliert sein. Ist dies nicht der Fall, versucht das Nachlassgericht Ihre Absicht zu interpretieren. Im schlimmsten Fall kann das Testament für ungültig erklärt werden. Der Vorteil: Diese Variante ist kostenfrei.
„Eigenhändig“ bedeutet, dass das Testament persönlich und handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterschrieben werden muss. Wer nicht mehr in der Lage ist zu schreiben, kann kein eigenhändiges Testament errichten.
Diese Form ist jedoch auch ohne Notar gültig – vorausgesetzt, alle gesetzlichen Formvorgaben werden eingehalten.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Mindestanteil am Erbe, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht – auch wenn sie enterbt wurden. Ist das zugewiesene Erbe geringer als der gesetzliche Anspruch, kann der Pflichtteil eingefordert werden.
Zur Berechnung werden zwei Faktoren berücksichtigt: die Pflichtteilsquote (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils) und der Nachlasswert. Für Letzteren sind sämtliche Vermögenswerte, Schulden, Schenkungen und vertraglichen Regelungen zu erfassen und zu bewerten.
Ein Testamentsvollstrecker ist sowohl der Vertreter des Erblasserwillens als auch eine Art Treuhänder der Erben. Er übernimmt die Verwaltung des Nachlasses, insbesondere dann, wenn mit Streitigkeiten unter den Erben zu rechnen ist.
Seine Aufgaben sind vielfältig und bringen auch haftungsrechtliche Verpflichtungen mit sich. Er erstellt ein Nachlassverzeichnis, über das die Erben die Verwaltung nachvollziehen können. Kontrolliert wird er durch die Erben.
Ein Testament kann jederzeit – und ohne Zustimmung Dritter – widerrufen werden, solange der Erblasser lebt. Dies kann durch bewusste Vernichtung oder durch ein neues Testament geschehen, das das vorherige ersetzt oder ergänzt.
Wie viel Erbschaftssteuer fällt an?
Grundsätzlich unterliegt jedes Erbe der Erbschaftssteuer. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Nachlasses. Nur der Betrag, der den Freibetrag übersteigt, muss versteuert werden.
Die Steuerklasse hat dabei Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Steuer. Ihr Rechtsanwalt in Braunschweig hilft Ihnen, eine steuerlich vorteilhafte Nachlassplanung zu erstellen.
Der Erblasser kann bestimmen, dass zunächst ein Vorerbe über den Nachlass verfügt, bevor dieser an den Nacherben übergeht. Der Vorerbe ist dabei in seiner Verfügungsmacht eingeschränkt und muss sich an die Vorgaben des Erblassers halten.
Die Nacherbschaft greift nach Ablauf des festgelegten Zeitraums oder Ereignisses.
Eltern können in einer Sorgeverfügung oder Vormundbestimmung regeln, wer sich im Todesfall um ihre minderjährigen Kinder kümmern soll. Diese Entscheidung wird vom Familiengericht anerkannt. Auch können Vorgaben gemacht werden, wie das geerbte Vermögen verwaltet werden soll.
Ein minderjährig adoptiertes Kind gilt rechtlich als gleichgestellt mit leiblichen Kindern und ist somit voll erbberechtigt. Bei volljährigen Adoptivkindern kann dies anders geregelt sein – hier greifen gegebenenfalls Ausnahmen.
Erblasser entscheiden sich häufig dazu, bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte oder Immobilien zu übertragen. Dabei sollten Regelungen wie Rückforderungsrechte oder Bedingungen berücksichtigt werden. Eine solche Übertragung sollte auch steuerlich geprüft und eventuell durch ein Testament ergänzt werden.
Persönlicher Kontakt, offene Kommunikation und vertrauensvolle Zusammenarbeit
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