Seit über 30 Jahren bin ich als Rechtsanwalt in Braunschweig tätig. Mit meiner langjährigen Erfahrung und meiner Spezialisierung als Fachanwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen in meiner Kanzlei in Braunschweig mit fundierter Expertise und individueller Beratung zur Seite. Ich unterstütze Sie kompetent bei allen erbrechtlichen Anliegen – sei es bei der Testamentserstellung, bei Pflichtteilsfragen, bei Erbauseinandersetzungen oder bei der steuerlichen Nachlassplanung.
Als Mitglied des Braunschweiger Anwaltsvereins sowie der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein sowie Kommentator für das Erbrecht im BGB-Online-Kommentar von Dr. von Goeler bin ich stets über die aktuelle Rechtsprechung informiert.
Mein Ziel: Ihre Anliegen effizient und individuell zu lösen – mit maßgeschneiderten Strategien und transparenter Beratung.
Testament & Nachlassplanung
Ein rechtssicheres Testament sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille eindeutig und juristisch einwandfrei umgesetzt wird. Ich berate Sie umfassend zur Testamentserstellung, zur Regelung der Erbfolge sowie zur vorweggenommenen Erbfolge. So lassen sich steuerliche Vorteile optimal nutzen und Konflikte im Erbfall vermeiden.
Pflichtteil & Erbauseinandersetzung
Erbstreitigkeiten sind häufig emotional belastend – insbesondere bei Unstimmigkeiten rund um den Pflichtteil oder innerhalb der Erbengemeinschaft. Als erfahrener Rechtsanwalt in Braunschweig unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und strebe eine faire und einvernehmliche Lösung an.
Erbschaftssteuer & steueroptimierte Nachlassplanung
Erbschaften unterliegen der Erbschaftssteuer, deren Höhe sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis und dem Nachlasswert richtet. Eine frühzeitige, strategische Planung des Nachlasses ermöglicht es, Freibeträge bestmöglich auszuschöpfen und steuerliche Belastungen zu reduzieren.
Die Kanzlei Roscher richtet sich konsequent nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Beratung und entwickeln für Ihre rechtliche Fragestellung die effizienteste Lösung.
Juristische Konflikte sind oft mit persönlichen Belastungen verbunden. Wir begleiten Sie fachlich und emotional durch den gesamten Prozess und bereiten Sie optimal auf die nächsten Schritte und Termine vor.
Wir setzen auf eine zielgerichtete, zeitnahe Lösung Ihrer rechtlichen Anliegen. Dabei greifen wir auf ein etabliertes Netzwerk an Partnern und Kooperationspartnern zurück.
Ein Testament kann entweder privat oder notariell aufgesetzt werden. Beim notariellen Testament erstellen Sie gemeinsam mit einem Notar das Dokument. Zwar entstehen hier Kosten, diese richten sich jedoch nach der Höhe Ihres Vermögens.
Das private Testament muss vollständig handschriftlich verfasst werden – mit Datum, Ort, vollständigem Namen und Unterschrift. Die Angaben sollten klar und eindeutig formuliert sein. Ist dies nicht der Fall, versucht das Nachlassgericht Ihre Absicht zu interpretieren. Im schlimmsten Fall kann das Testament für ungültig erklärt werden. Der Vorteil: Diese Variante ist kostenfrei.
„Eigenhändig“ bedeutet, dass das Testament persönlich und handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterschrieben werden muss. Wer nicht mehr in der Lage ist zu schreiben, kann kein eigenhändiges Testament errichten.
Diese Form ist jedoch auch ohne Notar gültig – vorausgesetzt, alle gesetzlichen Formvorgaben werden eingehalten.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Mindestanteil am Erbe, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht – auch wenn sie enterbt wurden. Ist das zugewiesene Erbe geringer als der gesetzliche Anspruch, kann der Pflichtteil eingefordert werden.
Zur Berechnung werden zwei Faktoren berücksichtigt: die Pflichtteilsquote (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils) und der Nachlasswert. Für Letzteren sind sämtliche Vermögenswerte, Schulden, Schenkungen und vertraglichen Regelungen zu erfassen und zu bewerten.
Ein Testamentsvollstrecker ist sowohl der Vertreter des Erblasserwillens als auch eine Art Treuhänder der Erben. Er übernimmt die Verwaltung des Nachlasses, insbesondere dann, wenn mit Streitigkeiten unter den Erben zu rechnen ist.
Seine Aufgaben sind vielfältig und bringen auch haftungsrechtliche Verpflichtungen mit sich. Er erstellt ein Nachlassverzeichnis, über das die Erben die Verwaltung nachvollziehen können. Kontrolliert wird er durch die Erben.
Ein Testament kann jederzeit – und ohne Zustimmung Dritter – widerrufen werden, solange der Erblasser lebt. Dies kann durch bewusste Vernichtung oder durch ein neues Testament geschehen, das das vorherige ersetzt oder ergänzt.
Wie viel Erbschaftssteuer fällt an? Grundsätzlich ist jedes Erbe steuerpflichtig. Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Nachlasswert. Nur der übersteigende Betrag muss versteuert werden.
Ihre Steuerklasse beeinflusst dabei die Höhe der Steuer. Ihr Rechtsanwalt in Braunschweig unterstützt Sie dabei, eine steuerlich optimierte Nachlassplanung zu entwickeln.
Der Erblasser kann bestimmen, dass zunächst ein Vorerbe über den Nachlass verfügt, bevor dieser an den Nacherben übergeht. Der Vorerbe ist dabei in seiner Verfügungsmacht eingeschränkt und muss sich an die Vorgaben des Erblassers halten.
Die Nacherbschaft greift nach Ablauf des festgelegten Zeitraums oder Ereignisses.
Eltern können in einer Sorgeverfügung oder Vormundbestimmung regeln, wer sich im Todesfall um ihre minderjährigen Kinder kümmern soll. Diese Entscheidung wird vom Familiengericht anerkannt. Auch können Vorgaben gemacht werden, wie das geerbte Vermögen verwaltet werden soll.
Ein minderjährig adoptiertes Kind gilt rechtlich als gleichgestellt mit leiblichen Kindern und ist somit voll erbberechtigt. Bei volljährigen Adoptivkindern kann dies anders geregelt sein – hier greifen gegebenenfalls Ausnahmen.
Erblasser entscheiden sich häufig dazu, bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte oder Immobilien zu übertragen. Dabei sollten Regelungen wie Rückforderungsrechte oder Bedingungen berücksichtigt werden. Eine solche Übertragung sollte auch steuerlich geprüft und eventuell durch ein Testament ergänzt werden.
Über 30 Jahre juristische Erfahrung – Ihr zuverlässiger Rechtsanwalt in Braunschweig
Maßgeschneiderte Strategien und individuelle Beratung im Erbrecht
Kontinuierliche Fortbildung und Fachveröffentlichungen für aktuelle Fachkompetenz
Prävention langwieriger Erbstreitigkeiten durch gezielte Lösungen
Persönlicher Kontakt, offene Kommunikation und vertrauensvolle Zusammenarbeit
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