„Zwei Brüder kommen zu einem Richter, der in ihrem Streit um ein vom Vater geerbtes Grundstück entscheiden soll. Der Richter urteilt: Ein Bruder soll das Grundstück aufteilen, und der andere hat die erste Wahl.“ (Gene Fowler)
Rechtsanwalt Roscher ist Fachanwalt für Erbrecht, Kommentator des Dr. von Goeler Kommentars und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein. Er berät seit vielen Jahren Mandanten auf dem Gebiet des Erbrechts, auch unter Berücksichtigung des Internationalen Privatrechts. Die Teilnahme an Lehrgängen und Fortbildungen ermöglichen ihm einen stets aktuellen Blick auf das Fachgebiet.
„Erbschaftssteuer ist staatlicher Diebstahl!“ Deshalb ist es für Rechtsanwalt Roscher ein besonderes Anliegen, zusammen mit einem Steuerberater und einem Unternehmensberater, Steuersparmodelle für die Mandanten zu erarbeiten (Vorab-Erbe, Schenkungen etc.).
Wie im Eherecht ist es auch im Erbrecht wichtig und empfehlenswert, alle zukünftigen Fragen schon „vorher“ geklärt zu haben. Bspw. beim Abfassen eines Testaments ist anwaltliche Hilfe angeraten, wenn die Familien- oder Vermögensverhältnisse kompliziert sind. Besonders häufig treten Fälle auf, in denen grundsätzlich Erbberechtigte von der Erbschaft ausgeschlossen wurden und nun um ihren Pflichtteil kämpfen.
Für Ehepaare, die sich gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzen (Berliner Testament) gilt, dass ein Partner alles handschriftlich niederlegt und der andere sich mit seiner Unterschrift dem Vorangegangenen anschließt und dies auch so ausführt.
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38102 Braunschweig
Telefon: 0531/36259995
E-Mail: anwalt@rechtsanwalt-roscher.de
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