„Zwei Brüder kommen zu einem Richter, der in ihrem Streit um ein vom Vater geerbtes Grundstück entscheiden soll.
Der Richter urteilt: Ein Bruder soll das Grundstück aufteilen, und der andere hat die erste Wahl.“
~ Gene Fowler
Rechtsanwalt Markus Roscher ist Fachanwalt für Erbrecht in Braunschweig, Kommentator des Dr. von Goeler Kommentars und aktives Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein. Er berät Mandanten seit vielen Jahren umfassend im Erbrecht, auch in Verbindung mit dem Internationalen Privatrecht. Durch regelmäßige Fortbildungen bleibt er stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung.
Steueroptimierung & Erbschaftsplanung
„Erbschaftssteuer ist staatlicher Diebstahl!“ – Daher entwickelt Herr Roscher gemeinsam mit Steuerberatern und Unternehmensberatern effektive Steuersparmodelle wie Vorab-Erbschaften und Schenkungen.
Rechtssicherheit durch vorausschauende Planung
Wie im Eherecht empfiehlt es sich auch im Erbrecht, frühzeitig klare Regelungen zu treffen. Eine anwaltliche Beratung ist besonders dann ratsam, wenn Familien- oder Vermögensverhältnisse komplex sind. Häufig betreut Herr Roscher Mandanten, die um ihren Pflichtteil kämpfen, weil sie trotz Erbberechtigung von der Erbschaft ausgeschlossen wurden.
Seit dem 15.08.2015 hat die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) bedeutende Änderungen für das deutsche Erbrecht mit sich gebracht. Diese betreffen vor allem internationale Nachlassfälle, bei denen der Wohnsitz des Erblassers eine zentrale Rolle spielt.
Ein Testament ist in Deutschland nur gültig, wenn es eigenhändig handschriftlich verfasst, mit vollem Vor- und Nachnamen unterschrieben und mit einem Datum versehen ist. Ein maschinengeschriebenes Testament wird nicht anerkannt. Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Braunschweig kann sicherstellen, dass Ihr Testament rechtskonform ist.
Ein Pflichtteilsanspruch muss innerhalb von drei Jahren nach dem Todesfall geltend gemacht werden. Danach verfällt der Anspruch.
Im deutschen Erbrecht haben Geschwister keinen Pflichtteilsanspruch. Dieser steht nur direkten Nachkommen, Eltern oder Ehepartnern zu.
Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Sie umfassend beraten, um sicherzustellen, dass Ihr Testament den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Ihre Wünsche für den Nachlass rechtssicher festgehalten werden.(§ 2057 a BGB).
Dass selbst die Annahme (Nichtausschlagung) einer Erbschaft unter Umständen angefochten werden kann. Die Auseinandersetzung mit dem Nachlassgericht oder diversen Gläubigern ist dennoch „anstrengend“.
Dass Testamente angefochten werden können, wenn sie nachweislich nicht den Willen des Erblassers darstellen.
Dass der Testamentsvollstrecker niemals von zwei Personen gemeinsam, zum Beispiel einem Ehepaar, (vertraglich) eingesetzt werden kann (§ 2278 Abs. 2 BGB), sondern immer nur vom Erblasser für dessen Nachlass, wobei dieser auch mehrere Testamentsvollstrecker einsetzen kann oder einem Dritten das Recht einräumen kann, einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen.
Dass nicht einmal 20 % der deutschen Bevölkerung über ein Testament verfügt.
Dass, wenn Erben nicht bestimmt wurden und auch nicht auffindbar sind, das Bundesland erbt, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte (§ 1936 BGB), also zum Beispiel das Land Berlin („arm aber sexy“). Das wollen Sie doch bestimmt nicht, oder?
Für Ehepaare, die sich gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzen möchten, bietet das Berliner Testament eine bewährte Lösung. Dabei verfasst ein Partner das Testament vollständig handschriftlich, während der andere Partner das Dokument mit seiner Unterschrift bestätigt und somit dessen Gültigkeit anerkennt.
Ihr spezialisierter Fachanwalt für Erbrecht in Braunschweig kann hierbei sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen korrekt umgesetzt werden.
Im Erbrecht gilt grundsätzlich das neueste, rechtswirksam verfasste Testament. Dennoch müssen auch ältere Testamente beim Nachlassgericht eingereicht werden. Die Nichtvorlage kann als Urkundenunterdrückung strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Das Nachlassgericht entscheidet letztlich darüber, welches Testament als gültig anerkannt wird. Ein Anwalt für Erbrecht kann dabei helfen, die nötigen Formalitäten zu erfüllen und rechtliche Klarheit zu schaffen.
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38102 Braunschweig
Telefon: 0531/36259995
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