„Zwei Brüder kommen zu einem Richter, der in ihrem Streit um ein vom Vater geerbtes Grundstück entscheiden soll. Der Richter urteilt: Ein Bruder soll das Grundstück aufteilen, und der andere hat die erste Wahl.“ (Gene Fowler)
Rechtsanwalt Roscher ist Fachanwalt für Erbrecht, Kommentator des Dr. von Goeler Kommentars und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein. Er berät seit vielen Jahren Mandanten auf dem Gebiet des Erbrechts, auch unter Berücksichtigung des Internationalen Privatrechts. Die Teilnahme an Lehrgängen und Fortbildungen ermöglichen ihm einen stets aktuellen Blick auf das Fachgebiet.
„Erbschaftssteuer ist staatlicher Diebstahl!“ Deshalb ist es für Rechtsanwalt Roscher ein besonderes Anliegen, zusammen mit einem Steuerberater und einem Unternehmensberater, Steuersparmodelle für die Mandanten zu erarbeiten (Vorab-Erbe, Schenkungen etc.).
Wie im Eherecht ist es auch im Erbrecht wichtig und empfehlenswert, alle zukünftigen Fragen schon „vorher“ geklärt zu haben. Bspw. beim Abfassen eines Testaments ist anwaltliche Hilfe angeraten, wenn die Familien- oder Vermögensverhältnisse kompliziert sind. Besonders häufig treten Fälle auf, in denen grundsätzlich Erbberechtigte von der Erbschaft ausgeschlossen wurden und nun um ihren Pflichtteil kämpfen.
Für Ehepaare, die sich gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzen möchten, bietet das Berliner Testament eine bewährte Lösung. Dabei verfasst ein Partner das Testament vollständig handschriftlich, während der andere Partner das Dokument mit seiner Unterschrift bestätigt und somit dessen Gültigkeit anerkennt. Ein spezialisierter Anwalt für Erbrecht oder ein Fachanwalt für Erbrecht kann hierbei sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen korrekt umgesetzt werden.
Im Erbrecht gilt grundsätzlich das neueste, rechtswirksam verfasste Testament. Dennoch müssen auch ältere Testamente beim Nachlassgericht eingereicht werden. Die Nichtvorlage kann als Urkundenunterdrückung strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Das Nachlassgericht entscheidet letztlich darüber, welches Testament als gültig anerkannt wird. Ein Anwalt für Erbrecht kann dabei helfen, die nötigen Formalitäten zu erfüllen und rechtliche Klarheit zu schaffen.
Im Erbrecht gilt grundsätzlich das neueste, rechtswirksam verfasste Testament. Dennoch müssen auch ältere Testamente beim Nachlassgericht eingereicht werden. Die Nichtvorlage kann als Urkundenunterdrückung strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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38102 Braunschweig
Telefon: 0531/36259995
E-Mail: anwalt@rechtsanwalt-roscher.de
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Freitag
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