Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Braunschweig

Markus Roscher

Fachanwalt für Erbrecht

„Zwei Brüder kommen zu einem Richter, der in ihrem Streit um ein vom Vater geerbtes Grundstück entscheiden soll. 

Der Richter urteilt: Ein Bruder soll das Grundstück aufteilen, und der andere hat die erste Wahl.“

~ Gene Fowler

Fachanwalt Erbrecht
Fachanwalt für Erbrecht

Markus Roscher ist Fachanwalt für Erbrecht. Als Kommentator im Dr. von Goeler Kommentar und aktives Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein begleitet er Mandanten seit vielen Jahren zuverlässig bei erbrechtlichen Fragen – auch im Kontext des Internationalen Privatrechts. Durch regelmäßige Fortbildungen sichert er den aktuellen Stand seiner fachlichen Kompetenz.

Steueroptimierung & Erbschaftsplanung
„Erbschaftssteuer ist staatlicher Diebstahl!“ – getreu diesem Motto entwickelt Herr Roscher in Zusammenarbeit mit Steuer- und Unternehmensberatern Strategien zur steuerlich optimierten Vermögensübertragung, wie z. B. Schenkungen oder vorweggenommene Erbfälle.

Rechtssicherheit durch frühzeitige Planung
Wie im Eherecht ist es auch im Erbrecht sinnvoll, klare Regelungen rechtzeitig festzulegen. Besonders bei komplexen Familien- und Vermögensverhältnissen empfiehlt sich anwaltliche Unterstützung. Herr Roscher berät unter anderem Mandanten, die trotz Erbberechtigung von der Erbschaft ausgeschlossen wurden und ihren Pflichtteil geltend machen möchten.

Wichtige Fakten im Erbrecht – Das sollten Sie wissen:

Seit dem 15.08.2015 hat die EU-Erbrechtsverordnung wesentliche Änderungen für internationale Erbfälle gebracht. Besonders relevant ist hierbei der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers, welcher nun maßgeblich für die Nachlassregelung ist.

Damit ein Testament in Deutschland rechtsgültig ist, muss es vollständig handschriftlich verfasst, mit Vor- und Nachnamen unterzeichnet und mit einem Datum versehen sein. Maschinen- oder computergeschriebene Testamente sind ungültig. Ihr Fachanwalt für Erbrecht hilft Ihnen, rechtliche Fehler zu vermeiden.

Der Anspruch auf den Pflichtteil verfällt, wenn er nicht innerhalb von drei Jahren nach dem Todesfall geltend gemacht wird.

Im deutschen Erbrecht sind Geschwister nicht pflichtteilsberechtigt. Der Anspruch auf den Pflichtteil steht ausschließlich direkten Nachkommen, Ehegatten und Eltern zu.

Lebenspartner haben ohne testamentarische Verfügung kein gesetzliches Erbrecht. Nur wenn sie explizit im Testament bedacht wurden, sind sie erbberechtigt. Eine frühzeitige rechtliche Regelung schafft Sicherheit.

Ein Fachanwalt für Erbrecht stellt sicher, dass Ihr Testament alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und Ihre Wünsche klar und eindeutig dokumentiert werden (§ 2057a BGB).

Ein Testament kann angefochten werden, wenn es nicht dem tatsächlichen Willen des Erblassers entspricht und dies nachgewiesen werden kann.

Gemäß § 2278 Abs. 2 BGB kann ein Testamentsvollstrecker ausschließlich vom Erblasser benannt werden. Ehepaare können diesen nicht gemeinsam einsetzen, wohl aber kann der Erblasser einem Dritten das Recht einräumen, den Vollstrecker zu bestimmen oder mehrere Personen für diese Aufgabe benennen.

Nur ein kleiner Teil der Bevölkerung hat vorgesorgt. Weniger als jeder Fünfte verfügt über ein Testament. Eine frühzeitige Regelung vermeidet Unsicherheit und Streit.

Sind keine Erben vorhanden oder benannt, fällt das Erbe an das Bundesland, in dem der Erblasser zuletzt wohnte (§ 1936 BGB) – z. B. das Land Berlin. Wollen Sie das?

Erbrecht Fachanwalt

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Testamente für Ehepaare

Das Berliner Testament eignet sich besonders für Ehepaare, die sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen möchten. Dabei verfasst ein Partner das Testament handschriftlich, der andere bestätigt es mit seiner Unterschrift.

Ein spezialisierter Fachanwalt für Erbrecht sorgt dafür, dass die formalen Anforderungen erfüllt sind.

Im Erbrecht gilt stets das zuletzt verfasste, wirksame Testament. Dennoch müssen auch frühere Versionen beim Nachlassgericht eingereicht werden. Werden diese nicht vorgelegt, kann dies als strafbare Urkundenunterdrückung gewertet werden.

Das Nachlassgericht entscheidet letztlich über die Gültigkeit – ein erfahrener Fachanwalt für Erbrecht schafft hier Klarheit.

Videos zum Erbrecht
Testamente für Ehepaare:

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Das Berliner Testament:

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Brauche ich einen Testamentsvollstrecker?

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Machen Sie (!) Ihr Testament:

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