Nachlass überschuldet

Nachlass überschuldet - Erbe annehmen oder ausschlagen?

Ein Todesfall bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern oft auch rechtliche und finanzielle Fragen. Besonders kritisch wird es, wenn der Nachlass überschuldet ist. Viele Erben stehen dann vor der zentralen Entscheidung: Erbe annehmen oder ausschlagen? Wer hier unüberlegt handelt oder Fristen versäumt, haftet im schlimmsten Fall mit dem eigenen Vermögen. Dieser Beitrag zeigt, worauf es ankommt, welche Risiken bestehen und welche Schutzmöglichkeiten das Erbrecht bietet.

Was bedeutet ein überschuldeter Nachlass?

Ein Nachlass gilt als überschuldet, wenn die Verbindlichkeiten des Erblassers den Wert des vorhandenen Vermögens übersteigen. Dazu zählen unter anderem Kredite, Steuerschulden, offene Rechnungen, Bürgschaften oder Unterhaltsrückstände. Nicht selten sind diese Schulden auf den ersten Blick nicht vollständig erkennbar, etwa weil Unterlagen fehlen oder Forderungen erst später geltend gemacht werden.

Wichtig: Mit dem Erbfall gehen nicht nur Vermögenswerte, sondern auch alle Schulden automatisch auf den Erben über. Eine Trennung zwischen Nachlass und Privatvermögen besteht grundsätzlich nicht.

überschuldeter Nachlass
Erbe annehmen - welche Haftungsrisiken bestehen?
Erbe ausschlagen - Fristen und Formvorschriften

Die Ausschlagung ist oft der sicherste Weg bei einem überschuldeten Nachlass. Dafür gelten jedoch strenge Fristen. Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen. Die Frist beginnt, sobald der Erbe Kenntnis vom Erbfall und seiner Erbenstellung hat. Befand sich der Erblasser oder der Erbe im Ausland, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

Die Ausschlagung muss persönlich zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form über einen Notar erklärt werden. Eine einfache schriftliche Erklärung reicht nicht aus.

Wichtig: Wird die Frist versäumt, gilt das Erbe automatisch als angenommen.

Schutzmöglichkeiten bei unsicherer Nachlasslage

Nicht immer ist sofort klar, ob der Nachlass überschuldet ist. Das Gesetz bietet deshalb mehrere Instrumente zum Schutz des Erben.

Die Nachlassverwaltung ermöglicht eine Trennung zwischen Nachlass und Privatvermögen. Ein gerichtlich bestellter Nachlassverwalter begleicht die Schulden ausschließlich aus dem Nachlass. Die Haftung des Erben ist dadurch beschränkt.

Eine weitere Möglichkeit ist das Nachlassinsolvenzverfahren. Dieses muss beantragt werden, sobald die Überschuldung erkannt wird. Auch hier haften Erben nicht mit dem eigenen Vermögen, sofern der Antrag rechtzeitig gestellt wird. Wer zu lange wartet, riskiert wiederum persönliche Haftung.

Zusätzlich gibt es die sogenannte Dreimonatseinrede. Sie verschafft dem Erben Zeit, sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen, ohne sofort für Forderungen einstehen zu müssen.

Nachlassverwaltung
Typische Fehler durch einen Erben

In der Praxis führen immer wieder dieselben Fehler zu erheblichen finanziellen Schäden. Dazu zählen voreilige Handlungen wie das Räumen der Wohnung, der Verkauf von Wertgegenständen oder die Begleichung einzelner Schulden aus eigener Tasche. Auch das Ignorieren von Gläubigerpost oder das Abwarten ohne rechtliche Beratung kann gravierende Folgen haben.

Besonders problematisch ist die Annahme, man hafte nur mit dem geerbten Vermögen. Diese Annahme ist falsch und gehört zu den häufigsten Irrtümern im Erbrecht.

Fazit

Bei einem unklaren oder überschuldeten Nachlass sollte frühzeitig fachanwaltlicher Rat eingeholt werden. Die Bewertung der wirtschaftlichen Lage, die Berechnung von Fristen und die Auswahl der richtigen Schutzmaßnahmen erfordern Erfahrung und rechtliches Know-how. Gerade bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder komplexen Schuldverhältnissen lassen sich Fehler kaum rückgängig machen.

Eine rechtzeitige Beratung kann helfen, Haftungsrisiken zu vermeiden und die richtige Entscheidung zwischen Annahme, Ausschlagung oder Haftungsbeschränkung zu treffen.

Roscher Anwalt