Testament schreiben

Rechtssichere Testamente &
Verfügung
von Todes wegen

Testament schreiben

Rechtssichere Testamente & Verfügung von Todes wegen

Ein rechtssicheres Testament schreiben ist der wichtigste Schritt, damit Ihr letzter Wille verbindlich und klar geregelt wird. Mit einem qualifizierten Fachanwalt für Erbrecht an Ihrer Seite vermeiden Sie Formfehler, Konflikte und spätere Anfechtungen.

Warum sollten Sie ein Testament schreiben?

Klare Verteilung
Sie entscheiden,
wer erbt, wie die Anteile verteilt werden und unter welchen Bedingungen.

Steuerliche Vorteile sichern
Ein Testament kann helfen, steuerliche Belastungen zu vermeiden und Vermögen gezielt zu übertragen.

Schutz für Lebensgefährten
Ohne Testament sind Partner außerhalb einer Ehe nicht erbberechtigt. Nur mit einer testamentarischen Regelung kann Ihr Partner abgesichert werden.

Testament Form und Anforderungen

Damit ein Testament gültig ist, müssen bestimmte formale Voraussetzungen erfüllt sein. Die Form des Testaments ist gesetzlich geregelt und schreibt vor, dass ein privates Testament handschriftlich und vollständig ohne maschinelle Hilfe verfasst, mit Vor- und Nachnamen unterschrieben und mit einem Datum versehen sein muss. Wird diese Form nicht eingehalten, ist das Dokument unwirksam.

Viele Streitigkeiten rund um Testamente entstehen durch unklare Formulierungen oder fehlende Daten. Daher ist anwaltliche Beratung entscheidend. Sie können das Testament ändern oder widerrufen – etwa wenn sich familiäre oder finanzielle Verhältnisse verändern.

Ein Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, datiert und eigenhändig unterschrieben sein, um rechtsgültig zu sein.

Rechtlich maßgeblich ist immer nur das zuletzt verfasste und gültige Testament – frühere Versionen verlieren ihre Wirkung.

Auch ältere Testamente müssen dem Nachlassgericht vorgelegt werden, da ein Zurückhalten als Urkundenunterdrückung gilt.

Lebensgefährten erben ausschließlich mit Testament – ohne schriftliche Verfügung besteht kein gesetzlicher Anspruch.

Testamente anfechten und Anfechtungsgründe

Ein Testament kann angefochten werden, wenn es dem wirklichen Willen des Erblassers nicht entspricht oder unter einem unzulässigen Einfluss stand. Typische Gründe sind Irrtum, Drohung, Täuschung oder Geschäftsunfähigkeit.

Wer ein Testament anfechten möchte, muss binnen Fristen handeln – oft innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Anfechtungsgrund bekannt wurde. Wird die Anfechtung erfolgreich, kann die Verfügung von Todes wegen ganz oder teilweise unwirksam sein und zurückgewiesen werden.

Testament ändern und ergänzen

Sie dürfen Ihren letzten Willen jederzeit ändern, ergänzen oder widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind. Eine Neuerstellung oder Ergänzung muss ebenfalls den Formvorschriften genügen.

Bei Änderungen empfiehlt sich besonders Sorgfalt: Oft werden nur einzelne Passagen umgeschrieben, wodurch Widersprüche entstehen können. Daher ist eine Gesamtprüfung durch einen Fachanwalt ratsam, der sicherstellt, dass Ihr Testament konsistent und wirksam bleibt.

Sonderformen des Testaments

Eine Vor- und Nacherbschaft ist eine besondere Gestaltungsmöglichkeit des Testaments.
Der Erblasser kann bestimmen, dass zunächst ein Vorerbe über den Nachlass verfügt, bevor dieser später an einen Nacherben übergeht.

Der Vorerbe ist in seiner Verfügungsmacht eingeschränkt und muss sich an die Vorgaben des Erblassers halten. Diese Form ist sinnvoll, wenn Vermögen über Generationen hinweg erhalten bleiben oder bestimmte Vermögenswerte nur zeitweise übertragen werden sollen.

Warum anwaltliche Beratung sinnvoll ist

Allein die formalen Anforderungen – z. B. die Testament Form – bergen ein hohes Fehlerpotenzial. Viele Konflikte und Anfechtungen entstehen gerade durch unklare oder fehlerhafte Formulierungen.

Mit professioneller Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihr Testament rechtswirksam bleibt und Ihr letzter Wille umgesetzt wird. Bei Änderungen oder Ergänzungen vermeiden Sie Widersprüche und Unsicherheiten.

Ein durchdachtes Testament schützt Angehörige und sorgt für Klarheit im Erbfall. Es lässt sich anpassen, ergänzen oder widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind.

Wer testiert, schafft Sicherheit für die Zukunft. Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Testament erstellen und Ihren letzten Willen verfassen, um Rechtssicherheit zu erreichen.

Rund ums Testament: Recht einfach erklärt

Testamente für Ehepaare:

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Das Berliner Testament:

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Machen Sie (!) Ihr Testament:

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Sicher und rechtssicher: Testament schreiben mit Fachanwalt an Ihrer Seite

Ein Testament ist die Grundlage einer klaren und gerechten Nachlassregelung. Durch fachanwaltliche Beratung sichern Sie sich Rechtssicherheit, vermeiden Streitigkeiten und sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille tatsächlich umgesetzt wird.

Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Ihr Testament schreiben – so stellen Sie sicher, dass alle rechtlichen Vorgaben erfüllt und Ihre Wünsche eindeutig festgehalten sind.

Häufig gestellte Fragen zum Testament

Ein notarielles Testament bietet maximale Rechtssicherheit, ist aber kostenpflichtig (Gebühr nach Vermögen). Ein privates Testament ist kostenlos, muss handschriftlich mit Datum, Ort, Namen und Unterschrift verfasst werden und kann bei unklarer Formulierung ungültig werden.

„Eigenhändig“ bedeutet, dass das Testament persönlich und handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterschrieben werden muss. Wer nicht mehr in der Lage ist zu schreiben, kann kein eigenhändiges Testament errichten. Diese Form ist jedoch auch ohne Notar gültig – vorausgesetzt, alle gesetzlichen Formvorgaben werden eingehalten.

Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen wenigstens 50 % ihres gesetzlichen Erbteils – selbst bei Enterbung. Zur Berechnung wird diese Pflichtteilsquote mit dem gesamten Nachlasswert (Vermögen abzüglich Schulden sowie berücksichtigter Schenkungen und Verträge) multipliziert. Ist der zugeteilte Erbanteil niedriger, kann der Pflichtteil eingefordert werden.

Ein Testamentsvollstrecker setzt den Willen des Erblassers um und verwaltet den Nachlass – insbesondere bei Erbstreitigkeiten. Er erstellt ein Nachlassverzeichnis, haftet für seine Aufgaben und unterliegt der Kontrolle durch die Erben.

Ein Testament kann jederzeit – und ohne Zustimmung Dritter – widerrufen werden, solange der Erblasser lebt. Dies kann durch bewusste Vernichtung oder durch ein neues Testament geschehen, das das vorherige ersetzt oder ergänzt.

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