Allgemeine Informationen

Ihrer Rechtsanwaltskan in Braunschweig

Die Rechtsanwaltskanzlei Roscher kümmert sich ohne weitere Aufforderung um alles erforderliche und veranlassen die nötigen Schritte. Von der wichtigen Korrespondenz in Ihrem Fall erhalten Sie jeweils Abschriften, so dass sie immer auf dem Laufenden sind.

Wir kümmern uns auch um die Einhaltung von Fristen und nehmen alle erforderlichen Termine wahr.

Wenn Sie Ihr Anwalt um einen Termin oder ergänzende Auskunft oder Unterlagen in ihrem Fall bittet, kommen Sie dem bitte auch baldmöglichst nach.
Anwälte sind für einen erfolgreichen Abschluss eines Rechtsstreits immer auf die Zuarbeit und Information ihrer Mandanten angewiesen.

Falls Sie einmal Fragen haben, rufen Sie uns bitte an.

Bitte beachten Sie aber, dass Anwälte vormittags häufig Gerichts-termine und nachmittags häufig Mandantenbesprechungen haben. Wenn Ihr Anwalt daher nicht sofort erreichbar ist, wird unser geschultes Sekretariat um Auskunft bemüht sein oder Ihnen einen günstigen Gesprächstermin nennen können.

Bei den Bearbeitungszeiten beachten Sie bitte, dass viele Gerichtsverfahren unter Umständen sehr lange dauern können, ohne dass wir Einfluss auf die Geschwindigkeit nehmen können. Verfahren an den Verwaltungsgerichten können z. B. ohne Weiteres 2 bis 3 Jahre bis zum Urteil in Anspruch nehmen. Auch bei den übrigen Gerichten können Prozesse ohne Weiteres 1 Jahr oder länger dauern.

Arbeitsgerichtsprozesse sind hingegen meist bereits nach wenigen Monaten abgeschlossen. Dies liegt in der Regel an der unterschiedlichen Arbeitsweise und der chronischen Belastung der Gerichte. Wir bemühen uns jedoch wo es nur geht, um Beschleunigung, da auch wir am zügigen Abschluss einer Sache interessiert sind.

Informationen zu den Anwaltskosten

„Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft beschwerlich.“ (Wilhelm Busch)

In Ausnahmefällen kann die RVG den Kosten- und Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts nicht abdecken. In diesem Fall wird ein Stundenhonorar vereinbart, das bei Rechtsanwalt Roscher momentan bei 300 €/Std. (je nach Schwierigkeitsgrad und Haftungsumfang) liegt.

Auf die zu erwartenden Anwaltsgebühren ist üblicherweise bei Beauftragung, also sofort, ein Vorschuss zu zahlen. Dieser Vorschuss kann nach § 9 RVG in der Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten veranlagt werden.

Im Erfolgsfall ist die Gegenseite in der Regel zur Erstattung der gesetzlichen Gebühren verpflichtet. Von diesem Grundsatz besteht im Arbeitsrecht und im Wohnungseigentumsrecht eine Ausnahme. Im Arbeitsrecht trägt jede Seite bis zum Abschluss der ersten Instanz ihre eigenen Kosten, während im WEG-Recht die außergerichtlichen Kosten grundsätzlich nicht vom Gegner erstattet werden.

Die Kosten einer gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung richten sich in der Regel nach dem Wert des Streitgegenstands. Über die im Einzelfall zu erwartenden Kosten informieren wir gerne.

Unproblematisch ist es, wenn für den Mandanten die Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung vorliegt. In diesem Fall rechnen wir mit der Rechtsschutzversicherung direkt ab. Lediglich eine gegebenenfalls bestehende Selbstbeteiligung zum Versicherungsfall muss dann selbst bezahlt werden.

Formulare und Vollmachten