Erbfolge & gesetzliche Erbfolge

Wer erbt, wenn kein Testament existiert?

Erbfolge und gesetzliche Erbfolge

Wer erbt wann und was passiert ohne Testament?

Die gesetzliche Erbfolge bestimmt klar und verbindlich, wer Erbe wird, wenn kein Testament vorhanden ist. Sie soll Sicherheit schaffen und dafür sorgen, dass Angehörige in einer festgelegten Reihenfolge am Nachlass beteiligt werden. In der Praxis führt sie jedoch oft zu Überraschungen, weil die Verteilung nicht immer den persönlichen Wünschen des Erblassers entspricht. Deshalb ist es wichtig, die Regeln der gesetzlichen Erbfolge zu kennen und rechtzeitig zu planen.

Erbfolge ohne Testament - die gesetzliche Reihenfolge

Liegt kein Testament, kein Erbvertrag oder keine sonstige Verfügung von Todes wegen vor, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese orientiert sich am Verwandtschaftsverhältnis. Je näher die Verwandten dem Erblasser stehen, desto höher ist ihr Erbrecht. Die gesetzliche Erbfolge soll sicherstellen, dass der Nachlass innerhalb der Familie bleibt. Sie berücksichtigt jedoch keine individuellen Lebenssituationen, etwa Patchwork-Konstellationen oder langjährige Lebensgefährten.

Erbfolge ohne Testament - die gesetzliche Reihenfolge

Ohne Testament tritt automatisch die Erbfolge ohne Testament in Kraft. Dabei gilt die sogenannte Erbfolgeordnung:

Kinder und Enkel
Kinder erhalten den Nachlass zu gleichen Teilen. Lebt ein Kind beim Tod des Erblassers nicht mehr, treten seine Kinder ein. Das ist die sogenannte Erbfolge über Enkel.

Eltern, Geschwister und deren Kinder
Wenn der Erblasser keine eigenen Kinder oder Enkel hat, erben zunächst die Eltern. Geschwister kommen hinzu, wenn ein Elternteil bereits verstorben ist.

Großeltern und ihre Nachkommen
Fehlen engere Angehörige, erben Großeltern und deren Kinder. Dazu zählen Tanten, Onkel und Cousins.

Entferntere Verwandte
Je weiter entfernt die Beziehung, desto später die Erbberechtigung.

Sind gar keine Verwandten feststellbar, fällt der gesamte Nachlass an den Staat.

Der Ehepartner in der gesetzlichen Erbfolge

Auch der Ehepartner hat ein gesetzliches Erbrecht. Die Höhe seines Erbteils hängt davon ab, in welchem Güterstand die Ehe geführt wurde und welche weiteren Erbberechtigten vorhanden sind.

Ein Beispiel aus der Praxis:

  • Ehe in Zugewinngemeinschaft

  • Kinder vorhanden
    Der überlebende Ehepartner erhält ein Viertel als Erbteil plus ein weiteres Viertel als pauschaler Zugewinnausgleich. Die Kinder teilen sich die übrigen Anteile.

In nichtehelichen Lebensgemeinschaften gibt es dagegen kein automatisches Erbrecht. Ohne Testament kann der Partner komplett leer ausgehen.

Problemfälle ohne Testament

Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt keine persönlichen Hintergründe. Typische Konflikte entstehen etwa dann, wenn:

  • die Beziehung zu einzelnen Angehörigen zerrüttet ist

  • Stiefkinder vorhanden sind, die gesetzlich nicht erben würden

  • ein Familienunternehmen erhalten bleiben soll

  • Immobilien mehrere Erben betreffen und Streit droht

In diesen Fällen kann nur eine rechtssichere testamentarische Regelung verhindern, dass es später zu Konflikten, finanziellen Belastungen oder Zwangsverkäufen kommt.

Individuelle Nachlassgestaltung statt starrer gesetzlicher Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt nicht immer, was im persönlichen Umfeld wichtig ist. Wer vermeiden möchte, dass der Nachlass später zu Konflikten führt oder anders verteilt wird als gewünscht, sollte frühzeitig selbst gestalten.

Rechtsanwalt Markus Roscher berät Sie dabei, wie Sie Ihre Erbfolge rechtlich sicher festlegen und Angehörige gezielt absichern können. So schaffen Sie Klarheit und vermeiden Streitpunkte, bevor sie entstehen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung.

Häufig gestellte Fragen zur Erbfolge

Immer die Kinder oder deren Nachkommen. Erst wenn keine Nachkommen vorhanden sind, erben Eltern und Geschwister.

Ja. Die Höhe des Erbteils richtet sich nach dem Güterstand und den weiteren Erben.

Nein. Ohne Testament haben sie keinen Anspruch und müssen gezielt bedacht werden

Enkel treten an die Stelle ihres verstorbenen Elternteils und erben somit direkt aus dessen Anteil.

Kann kein gesetzlicher Erbe festgestellt werden, fällt der Nachlass an den Staat.

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